Aktuelles: Datenübermittlung
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Wie in den Vorjahren verzichtet die BNEtzA auf die Datenerhebung nach § 24 Abs. 4 StromNEV bzw. § 23 Abs 4 GasNEV (Kosten, Erlöse, Strukturdaten) zum 01. April. Die Landesregulierungsbehörden werden wahrscheinlich ebenfalls auf die Datenmeldungen verzichten.
Daneben steht das Thema "Antrag auf Investitionsmaßnahmen zum 31.03." im Mittelpunkt unserer aktuellen Netzbetreiberinformation.